Klasse C

Klasse C Übersicht:

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftrad) über 7,5 t zGund max. 9 Sitzplätzen (mit Anhängern bis 750 kg zG)

Klasse C

Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff, 10 (4 bei Vorbesitz der Klasse CI) Lektionen spezifischer Stoff

Übungsfahrten: nach Bedarf

AutobahnfahrtenMindestens 2 (1 bei Vorbesitz der Klasse C1)

Nachtfahrten: Mindestens 3 (1 bei Vorbesitz der Klasse C1)

Prüfung: Theorie und Praxis

Mindestalter: 21 Jahre (bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer und ähnlichen Berufen 18 Jahre)

Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.

Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.

Klasse C und CE in einem Ausbildungsgang

6 Lektionen allgemeiner Stoff, 10 (4 bei Vorbesitz der Klasse C1) Lektionen

spezifischer Stoff der Klasse C und 4 Lektionen spezifischer Stoff der Klasse CE

Übungsfahrten: nach Bedarf

Überlandfahrten: Mindestens 3 Solo und 5 Zug

Autobahnfahrten: Mindestens 1 Solo und 2 Zug

Nachtfahrten: Mindestens 3 Zug

Prüfung; Theorie und Praxis

Mindestalter: 21 Jahre (bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer und ähnlichen Berufen 18 Jahre)

Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.

Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.