Führerscheinklassen DER FAHRSCHULE KAMPMANN
PKW-Klassen
Klasse B (Beinhaltet M,S,L ab 18 Jahre)
Klasse B96 (ab 17 bzw. 18 Jahren)
Klasse BE (nur mit Klasse B ab 18 Jahren)
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen.
Motorräder und (Klein)-krafträder
Klasse A (Beinhaltet A1, AM ab 18/25 Jahre)
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von
Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg, bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung.
Dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat.
Klasse A2 (ab 18 Jahre)
Klasse A1 (Beinhaltet AM ab 16 Jahre)
Leichtkrafträder – 80km/h Höchstgeschwindigkeit; nicht mehr als 125 cm³, nicht mehr als 11kW für 16 – 17 jährige, ab 18 Jahren unbegrenzt.
Klasse AM (ab 16 Jahre)
Viele von euch würden hinsichtlich der Prüfbescheinigung gerne das Rad der Zeit zurückdrehen, denn vor vielen Jahren war kein Mofa Führerschein zum fahren notwendig. Es reichte ein Mindestalter von 15 Jahren. Die Helmpflicht wurde später ebenfalls eingeführt. Heute muss der Mofaführerschein bzw. die Prüfbescheinigung bei einer Fahrschule absolviert werden. Dies ist ja auch durchaus sinvoll wenn man bedenkt, dass auch mit dem Mofa bei Geschwindigkeiten von 25 km/h schwere Unfälle passieren können.
MOFA (AB 15 JAHRE)
Prüfbescheinigung, auch Mofa Führerschein genannt
Beim Mofa ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten notwendig. Das Mofa läuft unter Fahrrad mit Hilfsmotor. Die Höchstgeschwindigkeit ist 25 km/h. Zum Führen eines Mofa´s ist kein Führerschein notwendig, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung.
Besitzer eines Autoführerscheins erhalten den Mofaführerschein als “Dreingabe”.
Historisches ZUm Mofa:
Viele von euch würden hinsichtlich der Prüfbescheinigung gerne das Rad der Zeit zurückdrehen, denn vor vielen Jahren war kein Mofa Führerschein zum fahren notwendig. Es reichte ein Mindestalter von 15 Jahren. Die Helmpflicht wurde später ebenfalls eingeführt. Heute muss der Mofaführerschein bzw. die Prüfbescheinigung bei einer Fahrschule absolviert werden. Dies ist ja auch durchaus sinvoll wenn man bedenkt, dass auch mit dem Mofa bei Geschwindigkeiten von 25 km/h schwere Unfälle passieren können.
LASTKRAFTWAGEN
Klasse C (Beinhaltet C1 nur mit Klasse B ab 18 Jahre)
Klasse C1 (nur mit Klassen B ab 18 Jahren)
Klasse CE (Beinhaltet BE, C1E & T nur mit Klasse C ab 18 Jahren)
Traktoren
Klasse T (ab 16 bzw. 18 Jahren)
selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)