Weiterhin benötigst Du:
Erfolgt nach
vollständiger Teilnahme an allen theoretischen Stunden wenn der Prüfantrag den zuständigen TÜV-Amt vorliegt und nach Ermessen des Fahrlehrers
Der Beginn der praktischen Ausbildung wird mit der theoretischen Ausbildung verknüpft d.h. dass du auch parallel zu der Teilnahme am theoretischen Unterricht Fahrstunden nehmen kannst. Wann die Fahrstunden stattfinden regelst u eigenständig mit dem Fahrlehrer. In der Regel empfiehlt sich zwei bis drei mal pro Woche eine Fahrt einzuplanen (Doppelstunden á 90 Minuten).
Der praktische Fahrunterricht beginnt mit der Grundausbildung und wird mit der besonderen Fahrausbildung (Sonderfahrten) abgeschlossen.
Die Dauer der Grundausbildung liegt an dir, je nach deiner Fertigkeit. Der Begriff Sonderfahrt umfasst die Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überland), Autobahn- und Nachtfahrten. Abgeschlossen wird mit der Praktischen Prüfung.
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