Nützliche Informationen

Wissenswertes

Probezeit

Fahranfänger erhalten erst eine Fahrerlaubnis auf Probe. Das bedeutet, dass der Führerschein zwar voll gültig ist, aber nach bestimmten Verkehrsverstößen an einem Aufbauseminar (Nachschulung) teilgenommen werden muss und die Probezeit auf 4 Jahre verlängert wird.

 

Nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar wird bei einer zweiten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit eine individuelle verkehrspsychologische Beratung empfohlen 

(nicht vorgeschrieben), mit der man außerdem noch 2 Punkte in Flensburg abbaut.

 

Bei der dritten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Wie lange dauert die Probezeit?

Solange man unauffällig und korrekt fährt: 2 Jahre, gerechnet vom Tag der Aushändigung des Führerscheins an. Für Fahrer, die in den ersten zwei Jahren einen schweren Verkehrsverstoß begangen haben und deshalb zu einem Aufbausiminar verdonnert worden sind, verdoppelt sich die Probezeit auf vier Jahre. Die Dauer der Probezeit bestimmt man also durch sein Fahrverhalten mehr oder weniger selbst. Seit Anfang 2004 gibt es außerdem die Möglichkeit, durch die freiwillige Teilnahme an einem FSF-Seminar in einer Fahrschule die Probezeit um ein Jahr zu reduzieren.

Wann muss man zur Nachschulung?

Es gibt eine Faustregel: Ein Aufbauseminar wird fällig bei einem Verkehrsverstoß wegen falschen Verhaltens im Straßenverkehr, den man innerhalb der Probezeit begeht und der ein Bußgeld von mindestens 40 Euro zu Folge hat. Ab 40 Euro gibt es mindestens einen Punkt in Flensburg.

Weitere Beispiele:
  • Geschwindigkeitsmissachtung ab 21 km/h über dem Limit
  • Überfahren roter Ampeln
  • falsches Überholen
  • Vorfahrtverletzungen
  • einige erheblich technische Mängel am Fahrzeug
  • Wann kommt die Anordnung zum Aufbauseminar?
  • Angenommen , man begeht einen Verkehrsverstoß, der zu einem Aufbauseminar führen würde. Dann wird zunächst der Bußgeldbescheid zugestellt. Die Aufforderung zur Teilnahme am Aufbauseminar wird in der Regel sehr viel später geschrieben.Die Aufforderung zur Teilnahme an einem ASF-Seminar kann sich also mehrere Montate hinauszögern, hier setzt keine Verjährungsfrist ein.
Weitere Beispiele:
  • Geschwindigkeitsmissachtung ab 21 km/h über dem Limit
  • Überfahren roter Ampeln
  • falsches Überholen
  • Vorfahrtverletzungen
  • einige erheblich technische Mängel am Fahrzeug
  • Wann kommt die Anordnung zum Aufbauseminar?
  • Angenommen , man begeht einen Verkehrsverstoß, der zu einem Aufbauseminar führen würde. Dann wird zunächst der Bußgeldbescheid zugestellt. Die Aufforderung zur Teilnahme am Aufbauseminar wird in der Regel sehr viel später geschrieben.Die Aufforderung zur Teilnahme an einem ASF-Seminar kann sich also mehrere Montate hinauszögern, hier setzt keine Verjährungsfrist ein.
Wann muss man zur Nachschulung?

Es gibt eine Faustregel: Ein Aufbauseminar wird fällig bei einem Verkehrsverstoß wegen falschen Verhaltens im Straßenverkehr, den man innerhalb der Probezeit begeht und der ein Bußgeld von mindestens 40 Euro zu Folge hat. Ab 40 Euro gibt es mindestens einen Punkt in Flensburg.

Achtung:

Ab 1. April 2001 sind die Folgen einer Alkoholfahrt im Bereich zwischen 0,5 bis weniger als 0,8 Promille neu geregelt.

 

Für die Folgen von Alkohol im Straßenverkehr kommt es darauf an:

 

ob und welche Menge Alkohol Sie getrunken haben und

ob Sie Ausfallerscheinungen gezeigt haben und/oder Menschen oder Sachen gefährdet oder gar beschädigt wurden. 

 

Die Spanne der Sanktionen reicht – neben Fahrverbot oder sogar Entzug der Fahrerlaubnis – von Bußgeld bis Freiheitsstrafe. Besonderheiten gelten für Fahranfänger. Siehe hierzu unter dem Thema „Fahrerlaubnis – Fahrerlaubnis auf Probe“. Teste auch einmal unseren Promille-Rechner -hier- , Du wirst staunen!

Wird der Führerschein entzogen?

Normalerweise nicht. Es sei den, der Dilekt beinhaltet selbst schon einen Entzug der Fahrerlaubnis (z.B. Straftaten). Manche Delikte führen neben der Anordnung zur Teilnahme an einem ASF-Seminar aber auch noch zu einem Fahrverbot für 1-3 Monate.