Klasse BE

Klasse BE Übersicht:

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination über 4,25tzG aber nicht über 7t zG liegt.

Theorie: keine

Übungsfahrten: nach Bedarf

Sonderfahrten: Mindestens 5 Fahrstunden zu 45 Minuten (1 Autobahnfahrt, Nachtfahrt, 3 Überlandfahrten)

Prüfung: Praktische Prüfung

Mindestalter: 18 (17 bei begleitendem Fahren)

Voraussetzungen: Für die Klasse BE ist die Klasse B Voraussetzung.

Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.

Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung