Klasse C
Klasse C Übersicht:
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftrad) über 7,5 t zGund max. 9 Sitzplätzen (mit Anhängern bis 750 kg zG)
Klasse C
Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff, 10 (4 bei Vorbesitz der Klasse CI) Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten: nach Bedarf
Autobahnfahrten: Mindestens 2 (1 bei Vorbesitz der Klasse C1)
Nachtfahrten: Mindestens 3 (1 bei Vorbesitz der Klasse C1)
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 21 Jahre (bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer und ähnlichen Berufen 18 Jahre)
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
Klasse C und CE in einem Ausbildungsgang
6 Lektionen allgemeiner Stoff, 10 (4 bei Vorbesitz der Klasse C1) Lektionen
spezifischer Stoff der Klasse C und 4 Lektionen spezifischer Stoff der Klasse CE
Übungsfahrten: nach Bedarf
Überlandfahrten: Mindestens 3 Solo und 5 Zug
Autobahnfahrten: Mindestens 1 Solo und 2 Zug
Nachtfahrten: Mindestens 3 Zug
Prüfung; Theorie und Praxis
Mindestalter: 21 Jahre (bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer und ähnlichen Berufen 18 Jahre)
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.