Klasse BE
Klasse BE Übersicht:
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination über 4,25tzG aber nicht über 7t zG liegt.
Theorie: keine
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: Mindestens 5 Fahrstunden zu 45 Minuten (1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt, 3 Überlandfahrten)
Prüfung: Praktische Prüfung
Mindestalter: 18 (17 bei begleitendem Fahren)
Voraussetzungen: Für die Klasse BE ist die Klasse B Voraussetzung.
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung