Klasse A
Klasse A Übersicht:
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung und dreirädrige Kfz über 15 kW
Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff. Bei Vorbesitz einer
anderen Fahrerlaubnisklasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allg. Stoff und 4 Lektionen spez. Stoff.
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (4 Autobahn-, 3 Nacht-, 5 Überlandfahrten)
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 24 Jahre
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45
Minuten.
Bei Vorbestiz der Klasse A2 unter 2 Jahren
Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: Mindestens 6 Fahrstunden zu 45 Minuten (2 Autobahnfahrten, 1 Nacht-, 1 Überlandfahrt)
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 24 Jahre
Bei Vorbestiz der Klasse A2 ab 2 Jahren
Übungsfahrten: nach Bedarf
Prüfung: nur Praxis
Mindestalter: 20 Jahre