Klasse A

Klasse A Übersicht:

Krafträder ohne Leistungsbeschränkung und dreirädrige Kfz über 15 kW

Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff. Bei Vorbesitz einer

anderen Fahrerlaubnisklasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allg. Stoff und 4 Lektionen spez. Stoff.

Übungsfahrten: nach Bedarf

Sonderfahrten: Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (4 Autobahn-, 3 Nacht-, 5 Überlandfahrten)

Prüfung: Theorie und Praxis

Mindestalter: 24 Jahre

Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45

Minuten.

Bei Vorbestiz der Klasse A2 unter 2 Jahren

Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff

Übungsfahrten: nach Bedarf

Sonderfahrten: Mindestens 6 Fahrstunden zu 45 Minuten (2 Autobahnfahrten, 1 Nacht-, 1 Überlandfahrt)

Prüfung: Theorie und Praxis

Mindestalter: 24 Jahre

Bei Vorbestiz der Klasse A2 ab 2 Jahren

Übungsfahrten: nach Bedarf

Prüfung: nur Praxis

Mindestalter: 20 Jahre